Whistleblowing

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Whistleblowing

Die Fondazione Milano Cortina 2026 verfügt über ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell laut GvD 231/2001, das alle Regeln, Verfahren und Organisationsstrukturen umfasst, die auf eine effiziente, wirksame Ermittlung, Messung, Verwaltung und Überwachung der Hauptrisiken im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten abzielen. Das Modell 231 dient dazu, eine volle Übereinstimmung mit dem GvD 231/2001 sowie die Einhaltung des Ethikkodex und der Olympischen und Paralympischen Compliance-Standards sicherzustellen (wie sie aus der Olympischen Charta und dem Ethikkodex des IOC hervorgehen und im Gastgeberstadtvertrag aufgenommen wurden), an die die Fondazione sich zu halten hat. Mit Einführung ihres Modells 231 unterstreicht die Fondazione gegenüber allen Gesprächspartnern, dass jedes rechtswidrige Verhalten unbedingt verurteilt und ihm entgegengewirkt wird.

Whistleblowing bezeichnet den Beitrag, den unternehmensinterne oder externe Personen (Hinweisgeber) zur Erkennung und zum Umgang mit folgenden Sachverhalten liefern:

 

Verhaltensweisen, die Straftaten darstellen könnten;

vermeintlichen Verstößen gegen den Ethikkodex bzw. einen Tarifvertrag;

vermeintlichen Verstößen gegen organisatorische Verfahren und Richtlinien oder deren Umgehen;

konkreten, potenziellen oder anscheinenden Interessenkonflikten, für die keine angemessene Offenlegung seitens der beteiligten Personen stattgefunden hat und die sich auf die Unparteilichkeit des Unternehmens und den ordnungsgemäßen Geschäftsablauf auswirken können.

Meldungen müssen immer mit der Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, auf einer soliden Kenntnis der Tatsachen und Umstände beruhen und beleidigende oder verleumderische Inhalte vermeiden. Diese werden nicht in Betracht gezogen und rechtliche Schritte zum Schutz des Geschädigten bleiben vorbehalten. In jedem Fall sind Meldungen zu unterlassen, die allein darauf abzielen, Kollegen zu schaden oder sie zu diffamieren. Unter anderem können folgende Tatsachen und Umstände gemeldet werden:

 

die missbräuchliche Verwendung des Dienstausweises (z. B. Angestellte, die ihren Ausweis an der „Sperre“ ablesen lassen und dann nicht zur Arbeit gehen, oder Angestellte, die sich dazu hergeben, den Dienstausweis für abwesende Kollegen einlesen zu lassen, oder solche, die während der Arbeitszeit den Sitz verlassen, ohne „zu stempeln“);

die Entgegennahme von Geschenken seitens Personen, die mit den Arbeitstätigkeiten des Empfängers verbunden sind (z. B Lieferanten, Berater, Empfänger von Zuschüssen und Vorteilen), sofern diese Geschenke die im Ethikkodex verankerten Kriterien nicht erfüllen oder, auch addiert, einen ungewohnt hohen und jedenfalls beträchtlichen Wert aufweisen;

die Vergabe von Aufträgen und Lieferaufträgen sowie Einstellungen, die durch persönliche Wirtschaftsinteressen oder andere Arten familiärer Verbindungen beeinflusst sind, ohne angemessene Offenlegung, sowie die direkt oder indirekt an den Vergabeentscheidungen beteiligten Personen des Unternehmens;

die missbräuchliche Benutzung oder Entwendung von Betriebsgütern (z. B. Autos, Telefone, PCs, SIM-Karten);

Handlungen, die darauf abzielen, einen Lieferanten/Berater/Bewerber zu zwingen oder dazu zu bewegen, Geld oder einen anderen Vorteil zu versprechen, um ihn bei Verhandlungen, bei der Auftragsvergabe oder bei Auswahlverfahren zu begünstigen.

Wie Meldungen vorzunehmen sind

Entsprechend ihrem Engagement für die Legalität und im Einklang mit nationalen und internationalen Normen zur Meldung von Verstößen und zum Hinweisgeberschutz hat die Fondazione Milano Cortina 2026 die folgenden internen Kanäle für die Meldung von Verstößen gegen den Ethikkodex und gegen Verfahren, Verordnungen und Richtlinien des Unternehmens eingerichtet. Insbesondere ermöglicht die Fondazione Meldungen über folgende interne Kanäle:

  • ein Kanal für elektronische Meldungen, zugänglich unter dem Link segnalazioni.milanocortina2026.org 
  • ein mündlicher Kanal, der über die Rufnummer 0282901052 zugänglich ist.


Wenn die Fondazione Meldungen erhält, garantiert sie Personen, die dies wünschen, die Möglichkeit, anonym zu bleiben, unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen. Sie verpflichtet sich, alle erforderlichen Mittel zum Schutz der Hinweisgeber vor jeder Art von Vergeltungsmaßnahme anzuwenden.
Entsprechend den Bestimmungen im Modell 231 der Fondazione obliegt der Empfang der Meldungen dem Aufsichtsorgan, das bei der Bearbeitung der Meldungen durch interne Einheiten und/oder externe Fachleute unterstützt wird.
Die Fondazione Milano Cortina 2026 verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen ordnungsgemäß in Einhaltung der von diesem Kodex vorgesehenen ethischen Grundsätze zu prüfen und zu bewerten, um die Rechte der gemeldeten Person zu schützen. Denn es ist von größter Bedeutung, dass die Fondazione feststellt, ob die gemeldeten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen und stichhaltig sind oder ob es sich stattdessen um unbegründete Behauptungen handelt. Die Ermittlungen werden unparteiisch und sachlich durchgeführt, ohne zu berücksichtigen, auf welcher Unternehmensebene die gemeldete und die meldende Person stehen.
Das Gesetz sieht auch einen externen Meldekanal bei der Antikorruptionsbehörde ANAC vor.

ACHTUNG: Der externe Meldekanal (ANAC) kann nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • der obligatorische interne Kanal ist nicht in Betrieb;
  • einer internen Meldung wurde nicht nachgegangen;
  • der Hinweisgeber hat hinreichende Gründe zur Annahme, dass einer internen Meldung nicht nachgegangen würde oder er sich der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen würde;
  • der Hinweisgeber hat hinreichende Gründe zur Annahme, dass der Verstoß eine drohende oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse darstellen kann.


Die Meldung muss immer mit der Betriebstätigkeit zusammenhängen und auf einer soliden Kenntnis der Tatsachen und Umstände beruhen.
Hinweisgeber werden daher aufgefordert, ihre Meldung so genau und detailliert wie möglich zu verfassen, um die Durchführung entsprechender Prüfungen zu ermöglichen und angemessene Ermittlungsergebnisse zu erzielen.
Nicht relevant sind unter anderem folgende Arten von Meldungen:

  • in Bezug auf persönliche Situationen, die Behauptungen oder Beschwerden über Beziehungen zu Kolleg:innen zum Gegenstand haben;
  • die persönliche Beleidigungen oder moralische Urteile enthalten und darauf abzielen, die persönliche und/oder berufliche Würde der Person oder Personen zu verletzen, auf welche die gemeldeten Sachverhalte sich beziehen;
  • die auf bloßen Verdächtigungen oder Gerüchten über persönliche Angelegenheiten beruhen, die keinen Verstoß darstellen;
  • die dem Zwecke der Verleumdung oder üblen Nachrede dienen;
  • diskriminierende Meldungen, insofern sie sich auf sexuelle, religiöse und politische Orientierungen oder die ethnische Herkunft der gemeldeten Person beziehen.


Meldungen mit beleidigendem oder verleumderischem Inhalt sind untersagt und werden nicht in Betracht gezogen, unbeschadet rechtlicher Schritte zum Schutz der geschädigten Person.
 

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